Was tun im Trauerfall?

Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt, den Palliativarzt oder aber den Notarzt. Dieser wird nach der Untersuchung eine Todesbescheinigung ausfüllen. Hierzu halten Sie bitte den Personalausweis des/r Verstorbenen bereit.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus, in einem Senioren-/Pflegeheim oder Hospiz ein, werden Sie als nächste Angehörige zeitnah informiert und müssen selbst keinen Arzt benachrichtigen.

Bitte rufen Sie jetzt bei uns an. Wir sind weit über das Idsteiner Land hinaus tätig und Tag und Nacht für Sie unter der Rufnummer 06127 - 85 47 erreichbar und einsatzbereit, um Sie durch diese schwere Zeit zu begleiten.

Im persönlichen und vertraulichen Beratungsgespräch bei uns oder in Ihrem Zuhause haben Sie Gelegenheit, Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Da wir die persönlichen Daten des/r Verstorbenen benötigen, ist es von Vorteil, wenn alle Familienpapiere bei der Beratung vorliegen. Im Bedarfsfall können wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein.

Wir arbeiten mit allen zuständigen Ämtern und Pfarrern, aber auch allen wichtigen Dienstleistern, die benötigt werden, seit Jahren eng zusammen, können wertvolle Empfehlungen aussprechen und Ihnen auf Wunsch Kontakte vermitteln.

Benötigte Papiere im Einzelnen:

  • Familienstammbuch (vollständig geführt) oder als Einzeldokument (Heiratsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis des/r Verstorbenen oder Meldebescheinigung
  • Heiratsurkunde/Stammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Sterbeurkunde (des Ehegatten, falls dieser schon verstorben ist)
  • Todesbescheinigung vom Arzt (wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist)
  • Rentenanpassungsbescheid (letzter, aktueller Stand) und Betriebsrente
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte)
  • Versicherungsverträge (Sterbegeld, Kleinlebens- und Lebensversicherung) und Police (Versicherungsschein)
  • Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt
  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte