Formalitätenportal
Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz.
Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser Online-Service steht Ihnen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur Verfügung.
Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.
Unser geschütztes Formalitäten-Portal, für welches Sie von uns persönliche Zugangsdaten erhalten, erfasst viele der für Sie durchgeführten Abmeldungen und ermöglicht Ihnen jederzeit auch selbständig die Durchführung zusätzlicher Abmeldungen. Ist die Regelung des digitalen Nachlasses gewünscht, werden hier alle Ergebnisse der automatischen Recherche von Verstorbenen-Accounts und -verträgen ständig aktualisiert angezeigt. Individuelle Recherchen bei beliebigen Webanbietern können einfach ergänzt werden.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist.
Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.
Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sog. Gedenkzustandes möglich.