Ein Trauerfall – was ist zu tun?

Zu ihrem Info-Tag hatte der VdK Niedernhausen zum Thema Trauerfall am Donnerstag der letzten Woche eingeladen. Die Vorsitzende Irmtraud Sauerborn begrüßte die Gäste im Kirchenzentrum Maria Königin sowie als kompetenten Referenten Werner Ernst von Pietät Ernst Bestattungen.

Welche Notwendigkeiten ergeben sich aus einem Trauerfall eines nahen Angehörigen – ein Thema, das in der Regel erst mal in seinen Einzelheiten ohne den konkreten Anlass verdrängt werde, meinte Werner Ernst. So sein Erfahrungen, die er in seinem Bestattungsinstitut immer wieder macht. Dabei gäbe es doch eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen, die es den Hinterbliebenen leicht machen würden, im Falle des Todes eines Angehörigen dessen letztem Willen zu entsprechen. Allerdings betonte er auch die umfassende Beratung, die sein Bestattungsinstitut leistet, um alle erforderlichen Schritte von behördlicher Information bis hin zu einer würdevollen Trauerfeier und Bestattung einzuleiten und zu begleiten.

Das Berufsbild eines Bestatters umfasst die Einholung der standesamtlichen Sterbeurkunde als Nachweis für beispielsweise Erbschaftsangelegenheiten oder für die Bank. Dafür seien weiterhin Bund- und Landesgesetze, Regeln zu Bestattung der Weltreligionen, die Friedhofsordnung sowie  der Grabtechnik am Ort der Bestattung zu beachten. Die richtige Trauerpsychologie ist ein wesentlicher Bestandteil im Umgang mit den Hinterbliebenen, um hier die für jeden Einzelnen „richtigen Worte“ zu finden, betonte Werner Ernst. Er schilderte Details des Angebotes seiner Dienste, die mit Hilfe eines Vertrages als „Bestattungsvorsorge“ die Bestattungsform und die finanzielle Absicherung der Kosten im Todesfalle regeln kann. Er empfiehlt, zu Lebzeiten einen Verantwortlichen im Todesfalle zu benennen und den Kostenrahmen mit einer Geldanlage festzuschreiben. Neben einem Testament, einer Betreuungs- und Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht ein wichtiges Dokument, das den Willen des betreffenden Menschen regeln kann.

Werner Ernst schilderte die derzeit möglichen Bestattungsformen, wie Feuer- oder Erdbestattung, See- oder Weltraumbestattung. Auch die Möglichkeit, den Kohlenstoff aus der Totenasche zu trennen und in Form eines Diamanten zu formen, sprach er an. Es bestehe eine freie Friedhofswahl in Niedernhausen für ein Grab, ein Urnengrab oder der anonymen und teilanonymen Bestattung mit Namen-Stele, ergänzte er. Im FriedWald könne in Taunusstein unter einem Gemeinschaftsbaum mit 10 Plätzen und Namensschild bestattet werden. Mit der Empfehlung, rechtzeitig vorzusorgen und den eigenen Willen zu regeln, betonte er seine umfassende Beratung, die ohne Druck und Zeitnot bei allen Fragen im Falle der Beauftragung Aufgabe und Hilfe seines Bestattungsinstitutes sei.

Nach seinem Vortrag, für den ihm Irmgard Sauerborn dankte, konnte Werner Ernst einige Fragen wie den Ablauf der „konfessionslosen“ Trauerfeier, zur Umbettung und Grabräumung, dem verwendeten Urnenmaterial oder zum Ablauf des Verbrennungsvorgangs beantworten.

 

Eberhard Heyne

Bild und Text von Eberhard Heyne
Erschienen am 3. November 2016 im Niedernhausener Anzeiger